Die StuPa-Wahl

Was ist das StuPa?

Das Studierenden Parlament stellt die Legislative der studentischen Selbstverwaltung dar. Es besteht aus 60 Mitgliedern, darunter auch eine Sitzungsleitung aus 4-6 Personen und einem Vorsitzenden. Die Mitglieder des StuPa werden 1 mal jährlich über Listen gewählt. Das Parlament selbst ist in verschiedene Ausschüsse gegliedert, darunter mindestens ein Haushaltsausschuss, der sich um die Finanzen kümmert. Weitere Ausschüsse können sich beispielsweise um das Semesterticket kümmern. Das StuPa ist mit dem AStA eins der wichtigsten Gremien der Hochschulpolitik. Es ist zuständig für Rechtsvorschriften, grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft, den Haushaltsplan und die Festsetzung der Beiträge, die Entlastung der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses, das Einsetzen von Ausschüssen, die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen sowie über die Partnerschaft mit anderen Studierendenschaften.

Die Hochschulpolitik

Alle Studierenden, also auch du wählen einmal im Jahr das Studierendenparlament. Dieses wählt wiederum den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA), der die exekutive Gewalt im unipolitischen System darstellt, und den studentischen Wahlvorstand. Außerdem gibt es noch die Vollversammlung der Studierenden, dazu gehören alle dann anwesenden Studierenden.

Was ist der AStA?

Der allgemeine Studierendenausschuss stellt die Exekutive der Unipolitik dar, das heißt er kümmert sich um das Geschäftliche und die Ausführung der Beschlüsse des StuPa. Er besteht aus Referaten, die für verschiedene Themen zuständig sind. An der TU Berlin umfasst das mindestens die Referate Finanzen, Sozialpolitik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hochschulpolitik, Bildungspolitik, Kultur- und Gesellschaftskritik, Wissenschafts- und Technikkritik, internationale Studierende, FLINTA, queer, B*PoC.

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist eine Versammlung aller Studierender der Uni und umfasst alle zum Zeitpunkt der Versammlung Anwesenden. Damit die Vollversammlung Beschlussfähig ist müssen mindestens 5% der Studierendenschaft anwesend sein. Eine Vollversammlung kann vom StuPa, AStA oder 5% der Studierenden einberufen werden. Ihr Beschluss fungiert als Empfehlung für das StuPa und den AStA.

Der studentische Wahlvorstand

Dieses Gremium besteht aus 5 Mitgliedern. Es kümmert sich um die Organisation und Durchführung von Wahlen und Urabstimmungen. Daher dürfen Mitglieder des Wahlvorstands, während sie dieses Amt belegen, auch nicht für politische Ämter kandidieren.

Was ist eine Urabstimmung?

Die Urabstimmung ist eine Abstimmung unter allen Studierenden, die z.B. gerne bei Änderungen des Semestertickets eingesetzt wird. Eine Urabstimmung kann vom StuPa, AStA oder auf Willen von mindestens 10% der Studierenden beantragt werden. Das Ergebnis fungiert als Empfehlung für das StuPa und den AStA.













Der Wahl-TU-Mat ist ein Projekt von Studierenden der TU.
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